Was bedeutet gemafrei?
Als gemafrei bezeichnet man Musik, die man nutzen kann ohne Lizenzgebühren an die sogenannte GEMA zu entrichten. Nach Erlöschen des Urheberrechts ist ein Musikstück ebenfalls befreit von GEMA-Gebühren, das heißt der Komponist ist über 70 Jahre tot und die Schutzfrist gilt somit als abgelaufen (§64 UrhG).
Was ist die GEMA?
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (kurz GEMA) nimmt an, dass jeder Komponist den Wahrnehmungsvertrag oder Berechtigungsvertrag mit ihr geschlossen hat. Das ist die sogenannte GEMA-Vermutung, die in §13c des Urheberrechtswahrnehmungsgesetz festgelegt ist. In diesem Vertrag legt der Komponist oder Urheber des Werkes fest, dass die GEMA für die Nutzung seiner Kompositionen Gebühren (Tantiemen) für ihn eintreibt. Davon betroffen sind die Rechte zur Wiedergabe und Aufführung sowie die mechanische Vervielfältigung. Da der Wahrnehmungsvertrag personenbezogen ist, ist die GEMA nun berechtigt, für alle Werke des entsprechenden Komponisten oder Urhebers die Tantiemen einzuziehen (Ausnahme ist die Wahrnehmung für das „große Recht“, auf welches hier nicht näher eingegangen wird).
Welche Werke gelten als gemafrei?
Wenn man Musik in öffentlichen Einrichtungen (zum Beispiel Geschäfte oder Restaurants) spielen möchte oder für öffentliche und gewerbliche Zwecke Medien mit Musik hinterlegen möchte, ohne hierfür GEMA-Gebühren zu zahlen, kann man gemafreie Musik verwenden. In diesem Fall hat der Komponist keinen Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft geschlossen. Der Komponist oder Urheber nimmt also seine Rechte selbst in Hand. Dementsprechend sind die Nutzungsrechte direkt mit dem Komponisten frei zu verhandeln.
Zudem kann jeder Komponist oder Urheber, der Mitglied in der GEMA ist, unter gewissen Bedingungen für Filmproduktionen die angemeldeten Werke von der GEMA freistellen. Dadurch wird es GEMA-Mitgliedern möglich, für den Filmmarkt Musik zu produzieren, die einen „gemafrei“-gleichen Status besitzt. Der Urheber ist auch in diesem Fall verpflichtet, bei der GEMA sein Originalwerk ebenso wie das audiovisuelle Werk anzumelden. Die Tantiemen, die normalerweise durch die GEMA vom Nutzer eingetrieben werden, werden hier allerdings zwischen Urheber und Nutzer direkt verhandelt. Alle sonstigen Rechte verbleiben jedoch bei der GEMA.
Wie kann ich gemafreie Musik beziehen?
Verlagsähnliche kommerzielle Unternehmen bieten den Nutzern ein einfaches Recht, welches sie befugt, ein fertig produziertes Musikwerk öffentlich oder gewerblich zu verwenden. Diese sogenannte Production Music betrifft meistens Instrumentaltitel. Gesangsaufnahmen, die von der GEMA befreit sind, gibt es normalerweise nicht.
Was versteht man unter der GEMA-Vermutung?
Wenn man gemafreie Musik öffentlich aufführen oder gewerblich nutzen möchte, muss man die Vermutung widerlegen, dass die genutzte Musik gemapflichtig ist. Zur Zeit genügt hierfür die Nennung des Komponisten, Texters, Bearbeiters und eventuell des Verlags. Wenn die Sachlage nicht geklärt werden kann, gilt die Musik als gemapflichtig, und die entsprechenden Gebühren fallen an.
Als Nutzer sollte man sich bei den sogenannten freien Werken bewusst sein, dass der Urheber möglicherweise inzwischen Mitglied der GEMA sein kann. Wenn die GEMA nachweislich keine Rechte besitzt, so entfällt jeglicher Anspruch der GEMA. Jedoch hat der Komponist gegebenenfalls ein verwandtes Schutzrecht auf seinem Werk.